Reitlehrer-Haftpflichtversicherung


Informationen und Definitionen


Definition Reitlehrer

Da es für den Bereich der Reitlehrertätigkeit keine gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen gibt, genügt beim
Abschluss einer derartigen Versicherung generell dementsprechende Erfahrung im Bereich Reiten und Unterricht bzw.
einer jener Ausbildungen, die am Vertrag angeführt sind.

Definition Hilfspersonal

Zur Klarstellung wir festgehalten, dass Hilfspersonal kein angestelltes Personal sein muss. In der Regel ist Hilfspersonal
wie folgt definiert: Personen die körperlich und geistig in der Lage sind, den Reitlehrer unter seiner Aufsicht und unter
seiner Anweisung beim Reitunterricht zu unterstützen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Vereinsmitglieder haben Prämienvorteil


Alle Vereinsmitglieder der unten angeführten Vereine haben einen Prämienvorteil von rund 50 %. Bei Ausscheiden aus dem Verein bleibt der Vertrag aufrecht und die Prämie wird um diesen Betrag erhöht!

Derzeit sind Mitgliedschaften bei folgenden Vereinen für den ermäßigten Tarif anerkannt:

Verband der Österreichischen ReitpädagogInnen (VÖR)
Sabine Dell‘mour, Birgit Hofer, Herbert Hofer

Unterlungitz 30
8230 Hartberg

Reitpädagogische Betreuung
FEBS – Salzburg

Obfrau: Sandra Pfunder

Buchberg 93
5500 Bischofshofen

Reitpädagogische Betreuung
FEBS – Tirol

Obfrau: Iris Muck

Lourdes 25
6534 Serfaus

Landesverein Reitpädagogik-Kärnten
Obfrau: Sabine Dell’mour

Arlsdorf 17
9100 Völkermarkt

Europäische Gesellschaft für Hippologie
Ponymaster

Radegunderstraße 75b/92
8045 Graz

Landesverein Reitpädagogik Vorarlberg 
Obfrau: Sigrid Morscher-Gamon

Neuburgstraße 29a
6840 Götzis


Zentaurus - Ganzheitliche Pferdeausbildung

Obfrau: Mag. Heidrun Görlich-Erler
Reitergut "Kiendler"

Loibersdorfstrasse 1
4523 Neuzeug