Reitlehrer-Haftpflichtversicherung
Informationen und Definitionen
Definition Reitlehrer
Da es für den Bereich der Reitlehrertätigkeit keine gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen gibt, genügt beim
Abschluss einer derartigen Versicherung generell dementsprechende Erfahrung im Bereich Reiten und Unterricht bzw.
einer jener Ausbildungen, die am Vertrag angeführt sind.
Definition Hilfspersonal
Zur Klarstellung wir festgehalten, dass Hilfspersonal kein angestelltes Personal sein muss. In der Regel ist Hilfspersonal
wie folgt definiert: Personen die körperlich und geistig in der Lage sind, den Reitlehrer unter seiner Aufsicht und unter
seiner Anweisung beim Reitunterricht zu unterstützen.
Vereinsmitglieder haben Prämienvorteil
Alle Vereinsmitglieder der unten angeführten Vereine haben einen Prämienvorteil von rund 50 %. Bei Ausscheiden aus dem Verein bleibt der Vertrag aufrecht und die Prämie wird um diesen Betrag erhöht!
Derzeit sind Mitgliedschaften bei folgenden Vereinen für den ermäßigten Tarif anerkannt:
Verband der Österreichischen ReitpädagogInnen (VÖR)
Sabine Dell‘mour, Birgit Hofer, Herbert Hofer
Unterlungitz 30
8230 Hartberg
Reitpädagogische Betreuung
FEBS – Salzburg
Obfrau: Sandra Pfunder
Buchberg 93
5500 Bischofshofen
Reitpädagogische Betreuung
FEBS – Tirol
Obfrau: Iris Muck
Lourdes 25
6534 Serfaus
Landesverein Reitpädagogik-Kärnten
Obfrau: Sabine Dell’mour
Arlsdorf 17
9100 Völkermarkt
Europäische Gesellschaft für Hippologie
Ponymaster
Radegunderstraße 75b/92
8045 Graz
Landesverein Reitpädagogik Vorarlberg
Obfrau: Sigrid Morscher-Gamon
Neuburgstraße 29a
6840 Götzis
Zentaurus - Ganzheitliche Pferdeausbildung
Obfrau: Mag. Heidrun Görlich-Erler
Reitergut "Kiendler"
Loibersdorfstrasse 1
4523 Neuzeug